INTERNATIONALES PRIVATRECHT
Das Internationale Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen, normalerweise über Landesgrenzen hinweg.
- Erstellung von Berichten
- Rechtsgutachten
- Erbrecht: Erbschaften von Staatsbürgern anderer Länder, die in Spanien gebietsansässig sind, mit beweglichem und unbeweglichem Eigentum in Spanien.
- Testamente von gebietsansässigen oder -fremden Bürgern anderer Länder mit Gütern in Spanien.
- Anfechtung von Testamenten
- Erklärung über die Feststellung von Erben
- Familienrecht
- Notarielle Scheidung
- Liquidation der Zugewinngemeinschaft/Errungenschaftsgemeinschaft
- Trennung, Scheidung von Personen verschiedener Staatsangehörigkeiten
- Gerichtliche Maßnahmen im Eltern-Kind-Bereich
- Änderung von endgültigen Maßnahmen in Familienverfahren
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile