INTERNATIONALES PRIVATRECHT

Das Internationale Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen, normalerweise über Landesgrenzen hinweg.

  • Erstellung von Berichten
  • Rechtsgutachten
  • Erbrecht: Erbschaften von Staatsbürgern anderer Länder, die in Spanien gebietsansässig sind, mit beweglichem und unbeweglichem Eigentum in Spanien.
  • Testamente von gebietsansässigen oder -fremden Bürgern anderer Länder mit Gütern in Spanien.
  • Anfechtung von Testamenten
  • Erklärung über die Feststellung von Erben
  • Familienrecht
  • Notarielle Scheidung
  • Liquidation der Zugewinngemeinschaft/Errungenschaftsgemeinschaft
  • Trennung, Scheidung von Personen verschiedener Staatsangehörigkeiten
  • Gerichtliche Maßnahmen im Eltern-Kind-Bereich
  • Änderung von endgültigen Maßnahmen in Familienverfahren
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile

Rodríguez de Castro Abogados: Wir sprechen spanisch, französisch,

englisch, deutsch und norwegisch. Fragen Sie uns.

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